Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Personalberatung H5partners GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) berät ihre Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) bei der Suche und Auswahl von Kandidaten für die Besetzung von offenen Stellen. Des Weiteren bietet der Auftragnehmer Interims Management, Karriere- sowie allgemeine Beratung im HR-Bereich an. Mit Abschluss eines Vertrages unter Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) beauftragt der Auftraggeber ein ausschließliches Recruiting über die H5partners GmbH. Dieses ausschließliche Recruiting (im Folgenden „Executive Search“) wird ebenfalls wirksam vereinbart, wenn die Parteien den Abschluss des Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB mündlich vereinbaren.

1.2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1.3. Diese AGB regeln ausschließlich die Vertragsbeziehung zu Auftraggebern, die im Sinne des Gesetzes Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Jegliche Vertragsbeziehungen zu Auftraggebern, die Endverbraucher sind, werden hierdurch nicht berührt.

1.4. Der Auftraggeber erkennt die Geltung dieser AGB durch seine Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme jeglicher Leistung durch H5partners GmbH an. Diese AGB gelten für sämtliche – sowie auch zukünftige – Verträge des Auftraggebers mit der H5partners GmbH, auch wenn sich auf diese AGB nicht nochmals ausdrücklich bezogen wird. Die Gültigkeit der AGB auftraggeberseitig wird ausgeschlossen. Diesen AGB entgegenstehende Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen sowie individuelle Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der H5partners GmbH.

2 Auftrag Executive Search

2.1. Die Details zum Tätigkeitsbereich und zu fachlichen sowie persönlichen Anforderungen werden zwischen H5partners GmbH und dem suchenden Unternehmen abgestimmt und sollten vom Auftraggeber in Form einer Positionsbeschreibung H5partners GmbH zur Verfügung gestellt werden.

2.2. Der Auftraggeber erkennt bei „Executive Search Beratungsaufträgen“ die ausschließliche Such- und Auswahltätigkeit von H5partners GmbH und deren Ursächlichkeit für eine Neueinstellungen bzw. Rekrutierungen an.

2.3. Zur Förderung eines optimalen Projektverlaufes ist es unabdingbar, dass der Auftraggeber am Suchprozess mitwirkt. Durch detaillierte Beschreibungen der gewünschten Fähigkeiten und Anforderungen an den Kandidaten sowie ein zügiges und ausführliches Feedback zu ebendiesen und übersandten Profilen, kann der Auftraggeber das Projekt positiv beeinflussen.

3 Beratungshonorar / Kosten

3.1. Die Höhe des Honorars hängt von dem zu erwartenden Schwierigkeitsgrad ab und wird vom Auftragnehmer für jeden Einzelfall kalkuliert. Sollte diese Kalkulation nicht vorgenommen worden sein, so gelten 25 % des Jahresbruttoeinkommens (inkl. Fixum sowie variable Komponenten; ein Firmenwagen wird pauschal mit 10.000 Euro als Gehaltsbestandteil bewertet) der zu besetzenden Position bzw. bereits besetzten Position als vereinbart.

Sollte für die Vermittlung von Interimsmanagern oder Mitarbeitern in einem Projekt des Auftraggebers kein Honorar vereinbart worden sein, beträgt das Honorar 25 % vom Jahresbruttoeinkommens zzgl. etwaiger variabler Bestandteile. Für die Vermittlung von freien Mitarbeitern/Freelancern wird als Honorar 25 % auf die von den Freelancern an den Auftraggeber gestellten Rechnungen berechnet. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Wird ein Interim Manager oder ein Freelancer zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber fest angestellt, so wird ein Honorar von 25 % inklusive der variablen Bestandteile fällig.

3.2. Kommt es innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten zu einer Einstellung oder sonstigen Beschäftigung – unabhängig von sozialversicherungspflichtiger oder -freier Beschäftigung – durch den Auftraggeber eines durch H5partners GmbH präsentierten Kandidaten, ist ein Beratungshonorar in Höhe von 25 % des Bruttojahresgehalts inklusive Fixum und der variablen Bestandteile des eingestellten Kandidaten vom Auftraggeber zu entrichten. Der Auftraggeber verpflichtet sich aus diesem Grunde auch ungefragt, H5partners GmbH über die Einstellungen bzw. Beschäftigung des Kandidaten zu informieren. Das vorstehende Honorar ist ebenfalls vom Auftraggeber zu zahlen, wenn Interimsmanager oder Mitarbeiter in einem Projekt des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten nach dessen Beendigung eingestellt oder in sonstiger Weise beschäftigt werden sollten.

3.3. Wird ein von H5partners GmbH präsentierter Kandidat durch den Auftraggeber an ein anderes Unternehmen und/oder wird der Kandidat von einem verbundenen Unternehmen im Sinne der §15 ff. Aktiengesetz vermittelt und anschließend beschäftigt, ist der Auftraggeber zur Zahlung des Honorars verpflichtet und der Auftragnehmer behandelt den Fall in der Honorarabrechnung so, als wäre der Kandidat direkt vom Auftraggeber eingestellt worden.

3.4. Insofern der vorgestellte Kandidat vor Arbeitsantritt kündigt, wird das vereinbarte Honorar nicht fällig. Wenn der Kandidat innerhalb der Probezeit oder in der darauffolgenden Zeit aus dem Unternehmen ausscheidet, findet keine Rückerstattung des bereits gezahlten Honorars bzw. der abgerechneten Pauschalen statt. Insofern eine Nachbesetzung durch H5partners gewünscht wird, stellt dies einen neuen Vertrag dar, der zu einem neuen Honorar bei Vertragsabschluss führt.

3.5. Wenn ein vom Auftragnehmer initiativ vorgestellter Kandidat eingestellt wird, für dessen Suche der Auftragnehmer keinen Auftrag hatte, ist das betroffene Unternehmen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zur Zahlung eines einmaligen Pauschalhonorars in Höhe von 25 % des Jahresbruttoeinkommens inkl. Fixum sowie der variablen Bestandteile (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) verpflichtet. Es entstehen in diesem Fall keine darüberhinausgehenden Kosten für das Unternehmen.

3.6. Als Aufwands- und Spesenpauschale werden – insofern nicht anders vereinbart – EUR 2.950,00 gesondert abgerechnet bei Auftragserteilung. Diese Pauschale beinhaltet sämtliche Projektkosten z. B. Text, Design, Anzeigenschaltung, Aktivierung Onlineportale etc. sowie Reisekosten und deckt somit die „Rüstkosten“.

3.7. Eignungsdiagnostische Tests werden vom Auftragnehmer gesondert angeboten und abgerechnet.

3.8. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss des Arbeitsvertrages. Rechnungen sind mit Zugang beim Auftraggeber sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Dem Auftraggeber wird ein Zahlungsziel von 10 Kalendertagen eingeräumt. Alle Honorare und Preise des Auftragnehmers sind Nettoangaben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird vom Auftragnehmer separat in Rechnung gestellt. Als Verzugszinsen werden 10 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Landeszentralbank vereinbart.

3.9. Der Auftrag gilt als beendet, wenn ein Kandidat eingestellt wird, der Auftraggeber die Position nicht mehr besetzen möchte bzw. den Vertrag kündigt oder wenn H5partners mindestens sechs Kandidaten präsentiert hat und alle vom Auftraggeber abgelehnt wurden. Des Weiteren ist H5partners berechtigt, die Bearbeitung des Auftrags jederzeit fristlos zu kündigen. Im Falle der Projektbeendigung ist das Honorar entsprechend dem Projektfortschritt zum Zeitpunkt der Beendigung fällig. Bereits vom Auftraggeber gezahlte Leistungen sind vom Auftragnehmer nicht rückerstattungspflichtig. Unabhängig von einer Vertragsbeendigung ist das Honorar sofort auf Basis von mindestens 25 % des Bruttojahresgehaltes fällig, wenn ein vom Auftragnehmer vorgestellter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung eingestellt oder in sonstiger Weise vom Auftraggeber beschäftigt wird.

3.10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, zur Förderung eines optimalen Projektablaufes dem Auftragnehmer ein qualifiziertes Feedback zu Kandidatenprofilen innerhalb von 5 Werktagen nach Vorstellung durch zu geben. Für bereits stattgefundene Interviews zwischen dem Auftraggeber und den Kandidaten hat dieses Feedback innerhalb von 2 Werktagen zu erfolgen. Der Auftragnehmer kann das Feedback schriftlich vom Auftraggeber einfordern (z. B. per E-Mail) mit einer Fristsetzung von mindestens fünf weiteren Werktagen. Erfolgt innerhalb der Frist kein Feedback, so hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und 50 % des zu erwartenden Honorars in Rechnung zu stellen. Dieses Honorar gilt dann als verdient und fällig.

3.11. Wird eine Position, für die ein Suchauftrag besteht, durch den Auftraggeber selbstständig besetzt, so verpflichtet sich dieser, den Auftragnehmer hierüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, in Kenntnis zu setzen (per E-Mail), um eine Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden. Findet eine solche Information nicht statt, hat der Auftragnehmer das Recht, 50 % des zu erwartenden Honorars in Rechnung zu stellen.

4 Gewährleistung / Haftung

4.1. Eine Gewährleistung oder Haftung von H5partners GmbH dafür, dass ein ausgewählter oder empfohlener Kandidat – unabhängig von Beschäftigungsart – die vom Auftraggeber gesetzten Erwartung nicht erfüllt oder bestimmte Ergebnisse nicht erzielt, wird vom Auftragnehmer nicht übernommen. H5partners GmbH übernimmt auch keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Kandidaten gemachten Angaben oder vorgelegten Dokumente, wie Zeugnis, Arbeitserlaubnis, Lebenslauf etc.

4.2. H5partners GmbH ist frei von jeglichen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen, die sich aus der Arbeit vom Auftragnehmer präsentierten Kandidaten für den Auftraggeber direkt oder indirekt ergeben. Für eventuelle Haftungsansprüche gegenüber dem Kandidaten hat der Auftraggeber eine eigene Versicherung abzuschließen.

4.3. H5partners GmbH haftet für eigenes zu vertretendes Verschulden nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aufgrund von Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und zwingenden gesetzlichen Haftungsgründen. H5partners GmbH haftet für eigenes Verschulden bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.4. H5partners GmbH haftet ebenfalls nach den vorstehenden Regelungen für seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern. Etwaige Haftungsansprüche gegenüber dem Kandidaten sind ausschließlich diesem gegenüber geltend zu machen.

4.5. Eine über die in Ziffer 4.1. bis 4.4. hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

5 Vertraulichkeit

5.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen und Daten von H5partners GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als befugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an von H5partners GmbH zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragte Unternehmen, wie z. B. Researcher, freie Berater oder die angesprochenen Kandidaten.

5.2. H5partners GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

5.3. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne ausdrückliche Zustimmung des Kandidaten, mit früheren oder dem aktuellen Arbeitgeber des Kandidaten Kontakt aufzunehmen.

6 Datenübertragung via Internet

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Gefahr einverstanden, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. In Kenntnis dieses Risikos ist der Auftraggeber mit der Nutzung von Kommunikationsverbindungen über das Internet einverstanden.

7 Schriftformerfordernis

Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen sollen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

8 Datenschutzerklärung

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich der IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Der Betroffene kann die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in der Browser Software verhindern; AN weist den Betroffenen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich genutzt werden können. Durch die Nutzung dieser Website erklärt sich der Nutzer mit der Bearbeitung der über den betroffenen erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

9 Gerichtsstand, Vertragssprache, Anwendbares Recht

Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz der H5partners GmbH in Wyk auf Föhr bzw. das zuständige Amtsgericht Niebüll, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ist der Kunde Verbraucher bzw. keine der vorstehend genannten Personen so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht. Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.

10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kandidaten

1 Kandidaten

1.1. H5partners GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) unterstützt Personen (nachfolgend „Kandidaten”) bei ihrer Berufswahl sowie bei der Suche nach einem passenden Arbeitgeber oder Tätigkeitsbereich. Darüber hinaus werden Coaching, Trainings für Assessment-Center und allgemeine Beratung im HR-Bereich angeboten.

1.2. Der Kandidat versichert H5partners GmbH, dass die von ihm gemachten Angaben, insbesondere zur Person sowie seiner Qualifikation der Wahrheit entsprechen.

2 Datenschutz

2.1. Der Kandidat erteilt der H5partners GmbH seine Einwilligung dazu, dass die personenbezogenen Daten und andere Informationen verarbeitet und an Dritte übermittelten werden dürfen. Gegebenenfalls werden auch öffentlich zugängliche personenbezogene Daten wie z. B. aus XING oder LinkedIn, Facebook, Twitter etc. verarbeitet. Auf Wunsch der H5partners GmbH ist die Einwilligung zur Datenverarbeitung vom Kandidaten schriftlich zu erteilen.

2.2. Der Kandidat erklärt seine Einwilligung dafür, dass seine personenbezogenen Daten vom Auftragnehmer auch für zukünftige Stellenvermittlungen und Projekte verarbeitet werden können. Der Auftragnehmer löscht die personenbezogenen Daten auf Wunsch des Kandidaten unverzüglich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

2.3. Der Kandidat erklärt sich mit der Gefahr einverstanden, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. In Kenntnis dieses Risikos ist der Kandidat mit der Nutzung von Kommunikationsverbindungen über das Internet einverstanden.

2.4. Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich der IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Der Betroffene kann die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in der Browser Software verhindern; AN weist den Betroffenen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich genutzt werden können. Durch die Nutzung dieser Website erklärt sich der Nutzer mit der Bearbeitung der über den Betroffenen erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

3 Vertraulichkeit

Der Kandidat verpflichtet sich, sämtliche ihm während der Bewerbungsphase oder Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer oder dem Auftraggeber der H5partners GmbH bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Kandidaten ist bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit insbesondere zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann.

4 Vertragstreue

Der Kandidat verpflichtet sich, mit dem von H5partners GmbH vorgestellten Auftraggeber keine Vereinbarungen ohne Kenntnis der H5partners GmbH zu treffen. Die H5partners GmbH ist vom Kandidaten auch ungefragt über alle Absprachen mit dem Auftraggeber zu informieren. Die vorstehende Verpflichtung endet 12 Monate nach der Einstellung des Kandidaten und gegebenenfalls 24 Monate nach Vorstellung des Kandidaten beim Auftraggeber, falls es nicht zu einer vorherigen Einstellung des Kandidaten gekommen sein sollte.

Der Kandidat sichert der H5partners GmbH zu, dass sämtliche gegenüber der H5partners GmbH und dem Auftraggeber gemachten Angaben und insbesondere die eingereichten Dokumente der Wahrheit entsprechen.

5 Rechtliches

Ist der Kunde Selbständiger oder ein Unternehmer, wird der Geschäftssitz der H5partners GmbH in Wyk auf Föhr bzw. das zuständige Amtsgericht Niebüll als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kandidat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ist der Kandidat Verbraucher bzw. keine der vorstehend genannten Personen, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht. Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.

Stand Januar 2024