Die Sozialversicherungsnummer ist eine individuelle 12-stellige Kennung - bestehend aus Buchstaben und Zahlen - und befindet sich auf dem Sozialversicherungsausweis, der vom Rentenversicherungsträger ausgestellt wird. Anhand der Sozialversicherungsnummer wird der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei den Sozialversicherungsträgern wie z.B. der Krankenversicherung angemeldet.
Im Gegensatz zur Steuer-ID muss der Sozialversicherungsausweis mit der darauf stehenden Sozialversicherungsnummer dem Arbeitgeber bei Neueinstellung zwingend vorliegen, damit der Arbeitgeber die Anmeldung bei der Sozialversicherung vornehmen kann - ohne Vorliegen kann keine Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellt werden. Jeder Arbeitnehmer sollte seinen Sozialversicherungsausweis sorgfältig aufbewahren, denn die einmal zugewiesene Sozialversicherungsnummer gilt ein Leben lang.